AGB Kunsttouren Stand 2011 als PDF AGB Kunstvermittlung Stand 2011
KUNST- AGENTUR VERA CHRIST
01. Auftragsbedingungen für Kunstvermittlungen
Die Kunst-Agentur ist der Vermittler und Organisator der von ihr angebotenen
Dienstleistungen zu Kunst- und Designwerken und den Leistungen von Künstlern/Innen
Es gelten die jeweiligen individuellen Auftragsbedingungen oder Verträge
entsprechend dem erteilten Auftrag gemäß Auftragsbestätigung
Alle Absprachen sind von der Agentur und dem Auftraggeber vertraulich zu behandeln
02. Folgekonditionen
Die Vertragsbindung beinhaltet Folgekonditionen
Entstehen aus der vereinbarten Buchungsbestätigung und den Verträgen
Folgeansprüche seitens der Agentur, werden diese jeweils gesondert benannt.
03. Termine
Die in der schriftlichen Buchungs-/ Auftragsbestätigung genannten Termine
sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragsparteien
einzuhalten.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation
usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B.
nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen
durch dem Auftraggebern zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu
vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Die Agentur wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt anzeigen.
04. Mitwirkungsverpflichtung des/r AuftraggeberIn
Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen.
05. Leistungsverpflichtung seitens der Agentur
Reservierungen / Optionen werden zwischen dem / der AuftraggeberIn und der
Agentur individuell vereinbart und von der Agentur vereinbarungsgemäß
geleistet.
06. Honorare, Preise
Es gelten die jeweiligen Produktpreise oder vereinbarten Honorare, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Fremdleistungen Dritter*(1) innerhalb eines Auftrages sind im Endpreis
/ Honorar der Agentur enthalten oder werden gesondert in der Auftragsbestätigung
aufgeführt und in Rechnung gestellt.
Die Honorare für eine Vermittlung oder Zusammenarbeit werden individuell
ausgehandelt oder richten sich nach der aktuellen Honorarliste der Agentur,
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Mindestforderungen und Konditionen finden ihre Anwendung
Nicht in Anspruch genommene Leistungen seitens der /die AuftraggeberIn gehen
zu Lasten des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Soweit die Leistungen in
der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden sie berechnet und
sind zu bezahlen.
07. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungs-/ Auftragsbestätigung ist eine
Anzahlung sofort zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist
auf der Buchungs-/ Auftragsbestätigung vermerkt.
Die Anzahlung kann bis zu 50 % der Gesamtsumme betragen.
Die Restzahlung ist nach Erledigung des Auftrages sofort zur Zahlung fällig.
08. Haftung
Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung
begrenzt auf EURO (Anmerkung: hier ist ein festzulegender Betrag -bspw. die
vereinbarte Vergütung- einzusetzen).
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
der Agentur.
09. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig
verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
10. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen
zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben
schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können
auch per e-mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.
*1 siehe Preisliste – Honorarliste
Die AGB zu Kunstprojekten erhalten Sie bei Angeboten.
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