KUNST- AGENTUR VERA CHRIST


AGB’s Kunsttagesausflüge Stand März 2006.

01.Buchungsbedingungen für Kunstausflüge
Die Kunst-Agentur ist der Vermittler und Organisator der von ihr angebotenen Kunsttagesausflüge.
Die Anmeldung eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin ist verbindlich.
Der/die TeilnehmerIn akzeptiert zuzüglich die AGB’s von Fremdleistungen Dritter, die an dem jeweiligen Ausflug beteiligt sind. Die jeweiligen AGB’s Dritter liegen der Offerte der Kunst-Agentur bei.
Alle TeilnehmerInnen müssen namentlich angemeldet werden.
Nach der schriftlichen Bestätigung seitens der Kunst-Agentur ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich zustande gekommen. Die Buchungsbestätigungen werden spätestens 21 Tage vor dem Termin versendet.

02. Allgemeine Vertragsbedingungen
Es werden Tagesausflüge für einzelne Personen und Gruppentagesausflüge angeboten.
Mindestteilnehmerklausel: Die Teilnehmeranzahl bei Gruppenausflügen muss i. d. R. (s. Buchungsbestätigung) mindestens 15 Personen betragen, höchstens jedoch 30 Personen. Nur dann gelten alle Vertragsbedingungen. Andernfalls kann die Agentur das Angebot stornieren.
Die Absage seitens der Agentur erfolgt bis spätestens 21 Tage vor dem Termin.
Für jedes Leistungsangebot /Ausflug wird von der Agentur eine gesonderte Buchungsbestätigung pro Kunde/Gruppe erstellt.

03. Honorare, Preise
Es gelten die jeweiligen Programmpreise der Kunst-Agentur oder vereinbarten Honorare,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Mindestforderungen und Konditionen finden ihre Anwendung
Die Fremdleistungen Dritter innerhalb eines Auftrages oder Buchung sind im Endpreis/ Honorar der Agentur (*1) enthalten.

04. Mitwirkungsverpflichtung des/r TeilnehmerIn
Die TeilnehmerIn akzeptieren die Abläufe der Tour. Individuelle Wünsche/Ansprüche vor Ort sind i. d. R. nicht möglich.

05. Leistungsverpflichtung seitens der Agentur
Von der Agentur werden Reservierungen/Optionen an den/die TeilnehmerIn nach der individuellen Absprache gegeben.
Die Agentur liefert im Falle eines Ausfalls einer genannten Leistung eine gleichwertige Ersatzleistung. Im Falle einer Ersatzleistung hat der/die TeilnehmerIn die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten.
Die Agentur ist verpflichtet, die TeilnehmerIn unverzüglich über Leistungsänderungen/-Abweichungen zu informieren. Sofern diese das gesamte Angebot nicht wesentlich verändern unterliegt der/die TeilnehmerIn deren Akzeptanz.
Bei Nichtstattfinden einer Leistung durch die Absage seitens der Agentur werden i. d. R. (*2) alle Zahlungen an den/die TeilnehmerIn zurückerstattet.

06. Termine
Die in der schriftlichen Buchungs-/Auftragsbestätigung genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem/der TeilnehmerIn zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem/der TeilnehmerIn Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

07. Rücktritt, Umbuchungen, Stornierung
Der/die TeilnehmerIn hat bis 21 Tage vor dem Ausflugstermin die Möglichkeit den Tagesausflug verbindlich auf eine/n ErsatzteilnehmerIn zu übertragen, wenn er/sie die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen möchte/kann. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Kunst-Agentur.
Die geleistete Anzahlung an die Agentur wird bei Nichtteilnahme seitens des Kunden als Storno-Gebühr einbehalten. Bei Teilnahme einer Ersatzperson wird die Anzahlung mit dieser Teilnahmegebühr verrechnet.
Durch den/die TeilnehmerIn nicht in Anspruch genommene Leistungen, die auf der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in und werden von der Agentur nicht erstattet.

08. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung sofort zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist auf der Anmeldung bzw. auf der Offerte vermerkt.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung von der Agentur ist die Restzahlung des Gesamtpreises sofort zur Zahlung fällig. Der zu zahlende Restpreis wird auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
Die Anzahlung (s. Anmelde- / und Buchungsbestätigung) kann bis zu 30 % der Gesamtsumme betragen.
Sollte der Gesamtpreis bis zum Ausflugtag noch nicht bezahlt worden sein, ist eine Teilnahme nicht möglich, der/die TeilnehmerIn wird von dem Tagesausflug ausgeschlossen. Die Agentur behält es sich vor in diesem Fall Regressansprüche gegen den/die ausgeschlossene/n TeilnehmerIn gelten zu machen.

09. Haftung
Die Kunst-Agentur haftet lediglich für die nicht erbrachte Leistung laut Buchungsbestätigung
Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100.000,- EURO.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.

10. Beteiligung Dritter
Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des/der TeilnehmerIn für ihn im Tätigkeitsbereich der Agentur tätig werden, hat der/die TeilnehmerIn wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem/der TeilnehmerIn nicht zu vertreten, wenn die Agentur aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem/der TeilnehmerIn ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

11. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

12. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmers /in werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur

*1 siehe Preisliste – Honorarliste
*2 siehe Angabe auf der Buchungsbestätigung

 

AGB’s Kunstvermittlung Stand März 2006

KUNST- AGENTUR VERA CHRIST

01. Auftragsbedingungen für Kunstvermittlungen
Die Kunst-Agentur ist der Vermittler und Organisator der von ihr angebotenen Dienstleistungen zu Kunst- und Designwerken und den Leistungen von Künstlern/Innen
Es gelten die jeweiligen individuellen Auftragsbedingungen oder Verträge entsprechend dem erteilten Auftrag gemäß Auftragsbestätigung
Alle Absprachen sind von der Agentur und dem Auftraggeber vertraulich zu behandeln

02. Folgekonditionen
Die Vertragsbindung beinhaltet Folgekonditionen
Entstehen aus der vereinbarten Buchungsbestätigung und den Verträgen Folgeansprüche seitens der Agentur, werden diese jeweils gesondert benannt.

03. Termine
Die in der schriftlichen Buchungs-/ Auftragsbestätigung genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggebern zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

04. Mitwirkungsverpflichtung des/r AuftraggeberIn
Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.

05. Leistungsverpflichtung seitens der Agentur
Reservierungen / Optionen werden zwischen dem / der AuftraggeberIn und der Agentur individuell vereinbart und von der Agentur vereinbarungsgemäß geleistet.

06. Honorare, Preise
Es gelten die jeweiligen Produktpreise oder vereinbarten Honorare, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Fremdleistungen Dritter*(1) innerhalb eines Auftrages sind im Endpreis / Honorar der Agentur enthalten oder werden gesondert in der Auftragsbestätigung aufgeführt und in Rechnung gestellt.
Die Honorare für eine Vermittlung oder Zusammenarbeit werden individuell ausgehandelt oder richten sich nach der aktuellen Honorarliste der Agentur, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Mindestforderungen und Konditionen finden ihre Anwendung
Nicht in Anspruch genommene Leistungen seitens der /die AuftraggeberIn gehen zu Lasten des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Soweit die Leistungen in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden sie berechnet und sind zu bezahlen.

07. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungs-/ Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung sofort zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist auf der Buchungs-/ Auftragsbestätigung vermerkt.
Die Anzahlung kann bis zu 50 % der Gesamtsumme betragen.
Die Restzahlung ist nach Erledigung des Auftrages sofort zur Zahlung fällig.

08. Haftung
Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf EURO (Anmerkung: hier ist ein festzulegender Betrag -bspw. die vereinbarte Vergütung- einzusetzen).
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.

09. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.

*1 siehe Preisliste – Honorarliste



AGB’s Künstlervermittlung Stand März 2006

KOORDINATION KUNST + KULTUR VERA CHRIST

01. Vermittlungsbedingungen für KünstlerInnen
Die Agentur Kunst+Kultur bietet Dienstleistungen von Künstlerinnen und Künstlern an. Insoweit ist die Agentur Vermittler und Organisator der angebotenen Leistungen.
Es gelten die jeweiligen individuellen Auftragsbedingungen oder Verträge entsprechend dem erteilten Auftrag gemäß Auftragsbestätigung
Alle Absprachen sind von der Agentur und dem Auftraggeber vertraulich zu behandeln

02. Folgekonditionen
Entstehen aus den vereinbarten Buchungsbestätigungen und Verträgen Folgeansprüche seitens der Agentur, werden diese jeweils gesondert benannt.

03. Termine
Die in der schriftlichen Buchungs-/ Auftragsbestätigung genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem/der TeilnehmerIn zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem/der TeilnehmerIn Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

04. Mitwirkungsverpflichtung des/r AuftraggeberIn
Der / Die AuftraggeberIn hat gemäß der Vertragsvereinbarungen an der Erfüllung des Vertrages mitzuwirken.

05. Leistungsverpflichtung seitens der Agentur
Reservierungen / Optionen werden zwischen dem / der AuftraggeberIn und der Agentur individuell vereinbart und von der Agentur vereinbarungsgemäß geleistet.

06. Honorare, Preise
Es gelten die jeweils vereinbarten Honorare und Provisionen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Honorare für eine Vermittlung oder Zusammenarbeit werden individuell ausgehandelt oder richten sich nach der aktuellen Honorarliste der Agentur, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Mindestforderungen und Konditionen finden ihre Anwendung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen seitens des / der AuftraggeberIn gehen zu Lasten des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Soweit die Leistungen in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden sie berechnet und sind zu bezahlen.

07. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungs-/ Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung sofort zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist auf der Buchungs-/ Auftragsbestätigung vermerkt.
Die Anzahlung kann bis zu 50 % der Gesamtsumme betragen.
Die Restzahlung ist nach Erledigung des Auftrages sofort zur Zahlung fällig.

08. Haftung
Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf EURO (Anmerkung: hier ist ein festzulegender Betrag -bspw. die vereinbarte Vergütung- einzusetzen).
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.

09. Beteiligung Dritter
Dritte die auf Veranlassung oder unter Duldung des / der AuftraggeberIn für ihn / sie im Tätigkeitsbereich der Agentur tätig werden, hat der / die Auftraggeber/in wie für Erfüllungsgehilfen ein zustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem / der AuftraggeberIn nicht zu vertreten, wenn die Agentur aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem / der AuftraggeberIn ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

10. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

11. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/in werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.